Gregorianisches Choralamt am Sonntag, 17. März

Einige Gedanken zur Pflege des Gregorianischen Chorals

Grafik_ChoralAus Anlass der Feier des 40-jährigen Bestehens der Schola Cantorum Coloniensis feiert S.E. Raymond Leo Kardinal Burke am 2. Fastensonntag, 17. März 2019, um 10.30 Uhr bei uns ein Pontifikalamt als Gregorianisches Choralamt. Seit ihrer Gründung vor nunmehr 40 Jahren widmet sich diese Schola aus Köln unter Leitung von Dr. Gabriel Steinschulte dem Gregorianischen Choral. Viele Jahre schon währt auch die Verbindung zu uns in Altenberg, und so ist es eine schöne Tradition, dass die Kölner Schola an Allerheiligen beim Hochamt mit Reliquienprozession die Liturgie mit ihrem gesungenen Gebet trägt und darüber hinaus an jeweils einem Sonntag in der Fasten- und Adventszeit zu einem Choralamt hier zu Gast ist.

Seit nunmehr 17 Jahren widmet sich bei uns auch die Schola Cantorum Altenberg unter Leitung von Domorganist und -kantor Rolf Müller in besonderem Maße dem reichen Schatz der Gregorianik.

Wir pflegen die Gregorianik aber nicht als “liturgisches Museum” für die (Ewig-)Gestrigen, sondern weil sie konkret und unmittelbar Gottes-Dienst ist und gesungenes Gebet in der reinsten Form darstellt. Das Kernrepertoire der Gesänge geht ins 8. bis 10. Jahrhundert zurück.

“Die Kirche betrachtet den gregorianischen Choral als den der römischen Liturgie eigenen Gesang; demgemäß soll er in ihren liturgischen Handlungen, wenn im Übrigen die gleichen Voraussetzungen gegeben sind, den ersten Platz einnehmen.”

Zweites Vatikanisches Konzil: Konstitution über die heilige Liturgie Sacrosanctum Concilium, Kapitel VI: Die Kirchenmusik, Artikel 116

“Schließlich möchte ich, obwohl ich die verschiedenen Orientierungen und die sehr lobenswerten unterschiedlichen Traditionen berücksichtige, dass entsprechend der Bitte der Synodenväter der gregorianische Choral angemessen zur Geltung gebracht wird, da dies der eigentliche Gesang der römischen Liturgie ist.”

Papst Benedikt XVI.: Nachsynodales Apostolisches Schreiben Sacramentum caritatis, Zweiter Teil: Artikel 42 (2007)

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